• Übergang zur weiterführenden Schulen

        • Erste Schritte
          • Kaum mit den Augen geblinkt und schon scheint die Einschulung nahtlos in den Übergang in die weiterführende Schule überzugehen. Wo ist die Zeit geblieben, fragt man sich da. Plötzlich sind da viele Fragen: Was passiert wann? Wer entscheidet über die weiterführende Schule? Welche Termine und Fristen gibt es und vor allem, welche Schule eignet sich am Besten für mein Kind?

            Foto von Miguel A Amutio auf Unsplash

        • Übergangsgespräche
          • Wenngleich die Überlegungen zum Übergang ihrer Kinder mit Sicherheit bereits Monate vorher beginnen und mitunter auch nervös machen können, findet ein offizielles Gespräch diesbezüglich erst im November statt: Die Übergangsgespräche. So wie Sie haben auch wie uns in den Jahren, in denen wir die Kinder unserer Klasse begleiten durften, viele Beobachtungen gemacht, durften sehen, wie unsere Kinder über sich hinauswachsen, mit neuen Aufgaben umgehen, im Verlauf des Tages zurechtkommen und auch inhaltlich wachsen.

            Wir führten Gespräche mit Ihnen, sowohl am Elternsprechtag, als auch nach Bedarf und auch mit den Kindern und Fachlehrerinnen. Gemeinsam entsteht so ein ganzheitlicher Eindruck, der alle Stärken beleuchtet. Diese ganzen Erkenntnisse verschriftlichen wir, so gut es geht, in unserem Übergangsformular, um so gemeinsam mit Ihnen all jene Bereiche zu beleuchten, die relevant für die Entscheidung der weiterführenden Schule sein könnten. Besprechen wir in den ersten drei Schuljahren noch primär inhaltliche Bereiche, so kümmern wir uns hier vorrangig um Themen wie: dem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten und der Fähigkeit sich Dinge merken und transferieren zu können. Eben all jene Komponenten, die sich in den Jahren bis zum Termin gezeigt haben. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den Ist- Stand, sondern hauptsächlich die Entwicklung, denn diese spielt hier eine große Rolle, da es Potenziale aufzeigt.

            Zu besagtem Termin werden wir als Lehrerinnen Ihres Kindes eine Empfehlung abgeben, diese begründen und sowohl die Ihre, als auch die Ihres Kindes vermerken. Unsere Empfehlung ist eben genau das: Eine Empfehlung, die auf den Erfahrungen, die wir mit Ihrem Kind machen durften, geben. Sie ist nicht bindend. Letztlich gilt in NRW Elternwille und nur Sie entscheiden, welche Schule Ihr Kind besuchen soll. 

            Foto von Priscilla Du Preez 🇨🇦 auf Unsplash

        • Das Übergangszeugnis
        • Die Anmeldung an der weiterführenden Schule